Für B2C-Webshops stehen wichtige rechtliche Änderungen an. Besonders relevant sind zwei Themen: Der Rücktritt bzw. Widerruf muss künftig online genauso einfach möglich sein wie die Bestellung. Zusätzlich werden Informationspflichten zu Gewährleistung, Garantien, Haltbarkeit und Nachhaltigkeitsaussagen verschärft.

1. Widerrufsrecht ab Juni 2026: Widerruf muss online einfach möglich sein

Ab 19. Juni 2026 müssen Webshops für Verbraucher:innen eine leicht zugängliche Online-Rücktrittsfunktion („Widerrufsbutton“) eines online abgeschlossenen Fernabsatzvertrages bereitstellen. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2023/2673.

Betroffen sind dabei B2C-Webshops, Apps und Online-Plattformen und online abgeschlossene Fernabsatzverträge. Ausgenommen sind B2B-Shops oder Verträge, die ausschließlich per Telefon oder E-Mail abgeschlossen wurden.

Der Widerrufsbutton schafft kein neues Rücktrittsrecht. Er erleichtert nur die Ausübung eines bestehenden Rechts. E-Mail, PDF-Formular oder der Postweg ersetzen den Widerrufsbutton nicht.

Webshops brauchen einen direkt nutzbaren Widerrufsprozess, zum Beispiel:

  • Klar sichtbarer, hervorgehobener Link/Button mit „Vertrag widerrufen“
  • Link führt zu direkt nutzbaren Online-Widerrufsformular
  • Automatische Bestätigung per E-Mail
  • Technisch stabile Dokumentation des eingegangenen Widerrufs

 

Die Rücktrittsfunktion muss während der gesamten Rücktrittsfrist (14 Tage sind gesetzlich vorgesehen) verfügbar sein.

Kurz gesagt: Wer online bestellen kann, soll auch online unkompliziert widerrufen können.

2. Neue Informationspflichten ab Herbst 2026

Zusätzlich kommen ab 27. September 2026 weitere Vorgaben auf Webshops zu. Ziel ist mehr Transparenz für Verbraucher:innen vor dem Kauf — vor allem bei Gewährleistung, Herstellergarantien, Haltbarkeit und Nachhaltigkeit. Grundlage ist unter anderem die Richtlinie (EU) 2024/825, auch EmpCo-Richtlinie genannt.

Wichtig werden vor allem:

  • Klarer Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht
  • Informationen zu bestehende Herstellergarantien
  • Angaben zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder Anwendung (sofern relevant)
  • Belegbare Aussagen zu Nachhaltigkeit und Umwelt und soziale Aspekte
  • Transparente Informationen vor Abschluss der Bestellung

 

Achtung auch bei Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen und sozialen Aspekten wie „natürlich“, „nachhaltig“, „klimaneutral“, „recycelbar“, „ethisch“ etc. – diese sollten künftig nur noch verwendet werden, wenn sie belegbar sind.

Beispiel:
Statt „umweltfreundliches Produkt“ besser konkret schreiben:
„Verpackung besteht zu 80 % aus recyceltem Material.“

Gerade bei Kosmetik-, Haushalts-, Elektronik- oder Lifestyle-Produkten kann das relevant werden, wenn Hersteller mit Haltbarkeit, Qualität oder Nachhaltigkeit werben.

To-Dos für Webshop-Betreiber

Nicht alle folgenden Punkte sind völlig neu ab 2026. Viele Informationspflichten gelten schon länger. Die neuen Vorgaben sind aber ein guter Anlass, die neuen Pflichten umzusetzen und den gesamten Shop sauber zu prüfen.

 

1. Technischer Check

  • Widerrufsbutton bzw. Online-Widerrufsprozess einplanen
  • Link gut sichtbar und leicht zugänglich platzieren
  • Online-Formular technisch sauber umsetzen
  • Automatische Bestätigungsmail einrichten
  • Widerruf intern dokumentierbar machen

 

2. Rechtlicher Content-Check

  • AGB prüfen
  • Widerrufsbelehrung aktualisieren
  • Gewährleistungshinweise prüfen
  • Herstellergarantien erfassen
  • Haltbarkeitsgarantien sauber darstellen
  • Nachhaltigkeits- und Umweltclaims rechtlich absichern

 

3. Produktseiten prüfen

  • Vollständige Inhaltsstofflisten
  • Korrekte Größen- und Mengenangaben
  • Grundpreis bzw. Preis pro Einheit, falls erforderlich
  • Hinweise zu Haltbarkeit, Anwendung oder Lagerung
  • Herstellerangaben zu Garantien
  • Belegbare Nachhaltigkeits- und Umweltangaben

 

4. Checkout-Prozess nicht vergessen

  • Sind alle Kosten vor dem Kauf sichtbar?
  • Werden Versandkosten rechtzeitig angezeigt?
  • Sind Zusatzkosten eindeutig erkennbar?
  • Ist die Lieferzeit klar angegeben?
  • Ist der Bestellbutton eindeutig beschriftet?
  • Werden AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutz korrekt eingebunden?

2026 wird Transparenz im Webshop Pflicht

Ab 2026 müssen Webshops in mehreren Bereichen nachschärfen und transparenter, klarer und nutzerfreundlicher werden. Der Widerruf bzw. Rücktritt muss online einfach möglich sein. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Produktinformationen, Gewährleistungshinweise, Garantien und Nachhaltigkeitsaussagen.

Für Shopbetreiber ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um Website, Rechtstexte, Produktseiten und Checkout zu prüfen. Eine frühzeitige Umsetzung reduziert rechtliche Risiken, verbessert die Nutzererfahrung und stärkt das Vertrauen in den Shop.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung, zeigt aber die wichtigsten To-Dos für Webshops.

Weitere Informationen unter https://www.wko.at/internetrecht/e-commerce-widerrufsbutton-webshop